Für wen ist die Sprechstunde?
Eine psychotherapeutische Sprechstunde kann sinnvoll sein, wenn Sie...
...eine Empfehlung durch andere Fachpersonen wie Psychiater*innen bekommen haben
...sich psychisch belastet fühlen und unsicher sind, ob eine Psychotherapie sinnvoll sein könnte
...eine professionelle Einschätzung und diagnostische Abklärung möchten
...sich eine fachliche Orientierung zu geeigneten Unterstützungsangeboten und für mögliche Behandlungsschritte wünschen
Wie
bekommeich einen Therapie-platz?

Das "Erstgespräch"
Vor dem Beginn einer regulären Psychotherapie muss eine psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der Erstzugang und notwendige Vorraussetzung für eine ambulante Psycho-therapie. Ohne ein "Erstgespräch" ist keine Therapie möglich. Eine Überweisung von einem Hausarzt oder Psychiater ist dabei nicht mehr notwendig.
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Klärung des Behandlungsbedarfs und einer ersten diagnostischen und prognostischen Einschätzung.
Die Terminvereinbarung hierfür kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erfolgen.
Probatorik
Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde und bei entsprechender Indikation folgen bis zu vier probatorische Sitzungen. In dieser Phase lernen wir uns näher kennen, klären Therapieziele und prüfen, ob eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit entstehen kann und welches Vorgehen passend für Ihre persönlichen Ziele ist. Je nach Erkrankungsbild und Bedarf kann ich Ihnen auch die Vorstellung bei Kolleg*innen mit anderer Fachkunde (Tiefenpsychologie, Psychodynamische Psychotherpaie, Systemische Psychotherapie) oder auch Beratungs-oder Coachingstellen empfehlen.
Antrag auf Kostenübernahme einer ambualten Richtlinienpsychotherapie
Im Anschluss wird - abhängig vom Versicherungsstatus - ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt (siehe Kosten). Nach Bewilligung der Kostenübernahme beginnt die eigentliche Therapie im Rahmen einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie.
Therapiebeginn
Nach Bewilligung der Kosten beginnt die eigentliche Therapie im Rahmen einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Ich biete ausschließlich Verhaltenstherapie an. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Einzelsitzungen; eine Lanzeittherapie in der Regel bis zu 80 Einzelsitzungen. Es kann auch eine Kombination mit Gruppentherapie sinnvoll sein (siehe Gruppentherapie).

Zu klärende Fragen im Erstgespräch:
- Habe ich eine psychische Erkrankung, die behandlungsbedürftig ist?
- Passt mein Behandlungsangebot zu Ihnen und Ihren Belastungen?
- Ist ambulante Psychotherapie das passende Behandlungssetting?
- Wie zeitnahe kann ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen ?
- Gibt es alternative oder ergänzende Empfehlungen, die ich Ihnen aussprechen kann?
- Wie lange wird die Therapie vorraussichtlich dauern und wie ist die Prognose?
- Gibt es Nebenwirkungen im Rahmen der Behandlung?
