Bitte beachten Sie...
Meine Kassenzulassung in der Praxis tritt erst am 01.07.2026 in Kraft. gesetzlich Versicherte können also erst ab dem 01.07.2026 Termine vereinbaren. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für Verhaltenstherapie. Die Kosten werden nach Beantragung und Bewlligung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Für die Abrechnung benötige ich lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte pro Quartal.
Privatversicherte
Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. In vielen Fällen werden psychotherapeutische Behandlungen vollständig oder anteilig erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und i.d.R. monatlich. Der Abrechnungssatz richtet sich nach dem individuellen Behandlungsfall und wird in der probatorischen Phase festgelegt. Gesetzlich versicherte Patient:innen Vor Behandlungsbeginn müssen Sie die Bedingungen mit Ihrer Versicherung klären. Eine Checkliste hierfür finden nachfolgend:b394b8ad-5b3f-4725-af6e-c5fe1165dbb0
Kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie gesetzlich versichert sind besteht in seltenen Fällen und unter bestimmtenVoraussetzungen die Möglichkeit, eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungs-verfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V) zu beantragen.
Da es hierfür kein einheitliches Vorgehen gibt, müssen Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Sinnvoll ist es, sich hierzu möglichst schriftlich beraten zu lassen. In der Regel müssen Sie nachweisen, dass trotz eigener Bemühungen kein zeitnaher Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeut:innen verfügbar ist.
Selbstzahlung
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen. Eine Behandlung als Selbstzahler:in biete ich nur in Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Wunsch meiner Patient:innen an.
Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfestelle sowie der privaten Restkostenversicherung übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung über die erforderlichen Antragsunterlagen und Abläufe bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Gruppentherapie
Die Kosten für Gruppentherapie werden von den gesetzlichen und i.d.R auch privaten Krankenkassen übernommen. Alternativ besteht die Möglichkeit als Selbstzahler*in teilzunehmen. Bitte klären Sie auch hier mit Ihrer PK, wie die bedingungen für eine Kostenübernahme sind. Eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie ist ebenfalls möglich.
